Urheberrecht: Bewerbungsfotos nicht einfach einscannen
24. Mai 2012 5 Kommentare
Wer sich online bewirbt … braucht digitale Bewerbungsbilder. … Die Abzüge des Fotografen einzuscannen, ist nicht erlaubt. Diese … Fotos dürfen auch nicht als Profilbild in Facebook verwendet werden, sonst verletzt man Urheberrechte und riskiert eine Abmahnung, schreibt Stiftung Warentest.
Naja, ich hab vor 10 Jahren schon eine CD mit den digitalen Versionen meines Passbilds dazu bekommen. Das dürfte wohl auch Standard sein.
Und was darf man mit den digitalen Passbildern machen?
Das ändert ja nichts, denn auch auf die digitale Version des Passbilds hat der Fotograf das Urheberrecht.
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Man muss also dem Passbildfotografen den gleichen Vertrag zur Unterschrift vorlegen, wie ein Verlag dem Autor eines Buchmanuskripts? Was mich besonders daran interessiert: Können auch Passbildautomaten ein Urheberrecht beanspruchen?