Urteil im Rechtsstreit GEMA gegen YouTube vor dem Landgericht Hamburg
20. April 2012 Hinterlasse einen Kommentar
Der Betreiber eines Videoportals wie „YouTube“ haftet für Urheberrechtsverletzungen durch von Nutzern hochgeladene Videos nur dann, wenn er in Kenntnis der Rechtsverletzung gegen bestimmte Verhaltens- und Kontrollpflichten verstößt, sagt das Landgericht Hamburg in einer Pressemitteilung.